Was bedeutet Abregelung bei der PV-Eigenversorgung?

Abregelung heißt: deine PV-Anlage darf gerade nicht die volle Leistung ins Netz geben — sie wird begrenzt oder auf null gefahren. Für die Eigenversorgung ist entscheidend, ob nur die Einspeisung am Netzanschlusspunkt begrenzt wird oder die Anlage komplett steht.
Abregelung (englisch: Curtailment) bedeutet, dass die Wirkleistung deiner Anlage nach unten begrenzt wird, obwohl die Sonne mehr hergeben würde. Der Strom, der dadurch nicht erzeugt wird, heißt Ausfallarbeit — er taucht in Abrechnungen in MWh auf. Ausgelöst wird die Begrenzung entweder vom Netzbetreiber, vom Direktvermarkter oder von einer fest eingestellten Grenze in deinem Wechselrichter.

In den meisten Fällen: nichts. Wird die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt begrenzt, regelt der Wechselrichter nur so weit herunter, wie über den Netzanschluss hinausgeht — was du im Haus oder Betrieb selbst verbrauchst, läuft weiter. Anders ist es, wenn die Anlage per Fernsteuerung ganz auf null gefahren wird oder der Wechselrichter komplett abschaltet: dann fehlt dir auch der Eigenstrom, und du beziehst in dieser Zeit aus dem Netz. Prüfe deshalb, welche Art von Begrenzung bei dir eingestellt ist — das steht in der Wechselrichter-Konfiguration und in der Netzanschlusszusage.

Erstens netzbedingt: Der Netzbetreiber fordert im Redispatch 2.0 eine Reduzierung, weil das Netz die Leistung nicht aufnehmen kann. Zweitens marktbedingt: Bei negativen Börsenpreisen lässt ein Direktvermarkter die Anlage herunterfahren, weil Einspeisen dann Geld kostet statt bringt. Drittens anlagenbedingt: eine dauerhaft im Wechselrichter hinterlegte Einspeisegrenze am Netzanschlusspunkt. Die drei Fälle werden völlig unterschiedlich abgerechnet — verwechsle sie nicht.

Nach §51 EEG in der Fassung des Solarspitzengesetzes entfällt die EEG-Vergütung bei negativem Börsenpreis ab der ersten betroffenen Viertelstunde; welche Anlagen ab wann betroffen sind, ist nach Inbetriebnahme-Jahrgang gestaffelt. Wie relevant das ist, zeigt unsere eigene ENTSO-E-Auswertung: 445 Negativpreis-Stunden in Deutschland im laufenden Jahr 2026, der Tiefstwert lag bei −500 EUR/MWh. In genau diesen Stunden ist eingespeister Strom für dich wertlos oder teuer — selbst verbrauchter Strom dagegen behält seinen Wert, weil er Netzbezug ersetzt. Die Rechnung, die du aufmachen musst, lautet also: Was ist in dieser Viertelstunde mehr wert — einspeisen oder selbst nutzen?

Netzbedingte Abregelung ist entschädigungspflichtig: Die Ausfallarbeit wird in MWh ermittelt und mit einem Preisansatz vergütet — in Abrechnungen taucht sie als eigene Position auf, etwa als „Vergütung für unterbliebene Stromerzeugung aufgrund von Abregelung“ mit MWh × EUR/MWh. Marktbedingte Abregelung wegen negativer Preise ist etwas anderes: Hier fällt schlicht die EEG-Vergütung weg, und ob dein Direktvermarkter dafür einen Ausgleich zahlt, steht nur im Vertrag. In unseren Ertragsauswertungen führen wir §51-Abregelung deshalb als eigene Spalte in MWh und EUR — getrennt von Redispatch-Entschädigungen.
Nimm dir drei Dinge vor: die letzte Abrechnung deines Direktvermarkters oder EEG-Auszahlers und suche die Abregelungs-Positionen; deine Redispatch-Meldungen des Netzbetreibers und rechne die gemeldeten Ausfallmengen gegen die Gutschriften; und den Lastgang deines Zählers, um zu sehen, ob während der Abregelungen Netzbezug entstanden ist — das wäre der Hinweis, dass auch dein Eigenverbrauch mit abgeschaltet wurde. Was in keiner dieser Quellen als Entschädigung auftaucht, ist der Betrag, über den du mit deinem Vertragspartner reden solltest.
- Warum fast jede Stromabrechnung 2026 falsch ist
- Blind- & Scheinleistung auf der Rechnung
- Lohnt sich ein Batteriespeicher (BESS)?
- Negative Strompreise 2026 automatisch abregeln
- Lastspitzen vermeiden (Flex)
- §51-Schaden berechnen