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Bayernwerk-Entschädigung für deine PV-Anlage: Steht dir Geld zu?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Bayernwerk-Entschädigung für deine PV-Anlage: Steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Wenn die Bayernwerk Netz GmbH deine PV-Anlage aus Netzgründen herunterfährt (abregelt), verlierst du Einspeise-Erlöse – und dafür steht dir grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung zu. Hier erfährst du, wann das gilt, wie du an das Geld kommst und wie die Höhe berechnet wird.

Kurz gesagt: Ja – bei netzbedingter Abregelung steht dir Geld zu

Regelt Bayernwerk deine Anlage wegen eines Netzengpasses ab, muss der Netzbetreiber die entgangene Einspeisung ausgleichen. Das läuft seit Oktober 2021 über das sogenannte Redispatch 2.0 (§ 13a EnWG). Du bekommst also nicht deinen Strom nachgeliefert, sondern eine finanzielle Entschädigung für die Energiemenge, die du wegen der Abregelung nicht einspeisen konntest (die 'Ausfallarbeit'). Wichtig: Das gilt für die Abregelung aus Netzgründen – nicht für jede Stunde, in der deine Anlage weniger produziert.

Bayernwerk-Entschädigung für deine PV-Anlage: Steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Wann Bayernwerk deine Anlage überhaupt abregeln darf

Abgeregelt wird, wenn im Netz ein Engpass droht und die Stabilität sonst gefährdet wäre. Redispatch 2.0 betrifft vor allem Anlagen ab 100 kW sowie fernsteuerbare Anlagen; kleinere Anlagen ohne Fernsteuerung werden in der Regel nicht aktiv per Redispatch heruntergefahren. Prüfe deshalb zuerst: Hat Bayernwerk deine Anlage wirklich gesteuert abgeregelt (Netzeingriff), oder hattest du nur weniger Sonne bzw. eine andere Ursache? Nur der gesteuerte Netzeingriff löst einen Entschädigungsanspruch aus.

Bayernwerk-Entschädigung für deine PV-Anlage: Steht dir Geld zu?
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So kommst du an deine Entschädigung – Schritt für Schritt

1) Kläre, ob und wann Bayernwerk deine Anlage tatsächlich abgeregelt hat (Netzbetreiber-Meldung, Steuerbefehle, Lastgang). 2) Prüfe, ob du oder dein Direktvermarkter das Abrechnungsmodell (Spitz oder Pauschal) korrekt hinterlegt hast. 3) Kontrolliere die vom Netzbetreiber ermittelte Ausfallarbeit – also die Menge Strom, die du ohne Abregelung eingespeist hättest. 4) Gleiche die tatsächlich gezahlte Entschädigung mit deiner Vergütung ab. Fehlt eine Zahlung oder ist sie zu niedrig, wende dich an deinen Direktvermarkter und an Bayernwerk.

Bayernwerk-Entschädigung für deine PV-Anlage: Steht dir Geld zu?
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Spitz- oder Pauschalabrechnung: Wie die Höhe berechnet wird

Die Entschädigung bemisst sich grob an: entgangene Einspeise-Erlöse (Ausfallarbeit × deine Vergütung bzw. der Marktwert) minus ersparte Aufwendungen. Für die Ermittlung gibt es zwei Wege: die Spitzabrechnung (auf Basis konkreter Ist-/Messwerte, meist genauer) und die Pauschalabrechnung (auf Basis von Prognosewerten, einfacher, aber gröber). Welche Methode für dich vorteilhafter ist, hängt von deiner Anlage und Datenlage ab – lass das im Zweifel prüfen, bevor du dich festlegst.

Bayernwerk-Entschädigung für deine PV-Anlage: Steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Achtung: Abregelung bei negativen Strompreisen (§ 51 EEG) ist etwas anderes

Verwechsle die netzbedingte Redispatch-Abregelung nicht mit § 51 EEG (Solarspitzengesetz): Fällt der Börsenpreis in den negativen Bereich, entfällt für diese Zeit die Marktprämie – hier bekommst du gerade KEINE Entschädigung, sondern verlierst Vergütung. Das ist ein Marktmechanismus, kein Netzeingriff von Bayernwerk. Prüfe deshalb genau, aus welchem Grund deine Anlage weniger eingespeist hat, bevor du einen Anspruch geltend machst.

Was tun, wenn die Entschädigung fehlt oder zu niedrig wirkt

Fehlende oder auffällig niedrige Zahlungen sind häufig – oft, weil die Ausfallarbeit zu gering angesetzt oder das Abrechnungsmodell ungünstig gewählt wurde. Sichere dir die Daten (Steuerbefehle, Zeitstempel, Lastgang), fordere von Bayernwerk bzw. deinem Direktvermarkter eine nachvollziehbare Abrechnung an und lass die Ausfallarbeit gegenrechnen. Bei größeren Anlagen lohnt sich eine unabhängige Prüfung, weil sich Fehler über mehrere Ereignisse hinweg schnell summieren.

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PV-Abschaltung durch Bayernwerk: Steht dir eine Entschädigung zu?

Kurz und direkt: Wenn Bayernwerk deine PV-Anlage aus Netzgründen herunterregelt oder abschaltet (Einspeisemanagement bzw. Redispatch 2.0 nach §13a EnWG), hast du grundsätzlich einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich der entgangenen Einnahmen. Der Netzbetreiber darf deine Erzeugung in einer Netzengpass-Situation zwar drosseln, muss dich aber wirtschaftlich so stellen, als hättest du normal eingespeist. Wichtig ist die Abgrenzung: Eine netzbedingte Abschaltung ist entschädigungspflichtig – das Aussetzen der Marktprämie bei negativen Börsenpreisen (§51 EEG) dagegen nicht, das ist kein Abschaltfall, sondern eine Vergütungsregel. Prüfe also zuerst, aus welchem Grund deine Anlage stillstand.

So gehst du konkret vor: 1) Fordere von Bayernwerk den Nachweis der Maßnahme an – Zeitpunkt, Dauer und Grund der Abregelung (Redispatch- bzw. Einspeisemanagement-Meldung). 2) Kläre das Abrechnungsverfahren: Beim Redispatch 2.0 wird der Ausgleich entweder pauschal (Prognosemodell) oder spitz (Ist-Wert-Modell) abgerechnet – das entscheidet, wie deine entgangene Einspeisung bewertet wird. 3) Vergleiche die abgeregelte Menge mit dem, was deine Anlage bei ungestörtem Betrieb erzeugt hätte, und rechne die entgangene Vergütung dagegen. Genau hier lohnt der Blick in die eigenen Messdaten: Nur wenn du die tatsächliche Soll-Erzeugung deiner Anlage kennst, kannst du prüfen, ob Bayernwerks Ausgleich vollständig ist – oder ob dir noch Geld fehlt.

Bayernwerk und Redispatch 2.0: Wer regelt hier eigentlich deine Anlage ab?

Bayernwerk Netz ist Verteilnetzbetreiber in weiten Teilen Bayerns — und damit für viele Anlagen dort der Anschlussnetzbetreiber, der Redispatch anfordern darf. Redispatch 2.0 gilt seit dem 1. Oktober 2021 (§§ 13, 13a, 14 EnWG) und hat das alte Einspeisemanagement nach EEG abgelöst. Betroffen bist du, wenn deine Anlage mindestens 100 kW installierte Leistung hat oder jederzeit fernsteuerbar ist — dann kann Bayernwerk deine Einspeisung reduzieren, um einen Netzengpass aufzulösen. Liegst du darunter und bist nicht fernsteuerbar, ist Redispatch für dich kein Thema; eine Abregelung hat dann eine andere Ursache (etwa § 14a EnWG, negative Preise nach § 51 EEG oder eine Störung). Wichtig zur Einordnung: Ein Redispatch-Eingriff ist kein Defekt und kein Regelverstoß, sondern ein geplanter Netzeingriff — und er ist ausgleichspflichtig, bilanziell wie finanziell.

Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens Rollen klären: Für jede Anlage müssen Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) benannt und beim Netzbetreiber hinterlegt sein — oft übernimmt der Direktvermarkter die EIV-Rolle, geprüft hast du das aber selten. Zweitens Abrechnungsmodell prüfen: Der Ausfallarbeitswert wird entweder pauschal oder spitz ermittelt; welches Verfahren für deine Anlage gemeldet ist, entscheidet über deine Entschädigungshöhe und steht in deiner Redispatch-Anmeldung, nicht in der Jahresabrechnung. Drittens jeden Eingriff nachhalten: Vergleiche die vom Netzbetreiber gemeldeten Abrufe mit deinem eigenen 15-Minuten-Lastgang und mit den Gutschriften, die du bekommen hast — nur so siehst du, ob jede angeforderte Abregelung auch abgerechnet wurde. Beachte außerdem den Zuständigkeitswechsel ab 2026: Die Redispatch-Entschädigung zahlt dann der Netzbetreiber direkt aus, nicht mehr der Direktvermarkter. Wenn du also ab 2026 auf der Direktvermarkter-Abrechnung keine Redispatch-Position mehr findest, ist das kein Fehler — sie kommt aus einer anderen Quelle.

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