Was bedeutet Redispatch 2.0 für Bayernwerk-Anlagen?

Redispatch 2.0 heißt: Betreibt dein Netzbetreiber – hier die Bayernwerk Netz GmbH – eine Netzüberlastung, darf er deine Anlage gezielt hochfahren, drosseln oder abschalten, damit das Netz stabil bleibt. Für dich als Anlagenbetreiber am Bayernwerk-Netz bedeutet das konkret drei Dinge: Daten liefern, Abregelung dulden und dafür entschädigt werden.
Seit dem 1. Oktober 2021 sind auch Erneuerbare, Speicher und KWK in das netzweite Redispatch einbezogen – vorher lief das über das getrennte Einspeisemanagement (§ 13a EnWG). Für deine Anlage am Bayernwerk-Netz heißt das: Bayernwerk kann sie bei Netzengpässen in der Leistung reduzieren, du musst dafür Stamm-, Plan- und Ist-Daten bereitstellen, und du bekommst den entgangenen Erlös finanziell und bilanziell ausgeglichen. Du produzierst also nicht mehr frei nach Wetter/Fahrplan, sondern im Rahmen dessen, was das Netz zulässt.

In der Regel gilt Redispatch 2.0 für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung sowie für kleinere Anlagen, die per Fernsteuerung/netzorientiert steuerbar sind (z. B. über § 14a EnWG). Liegt deine Anlage darunter und ist sie nicht fernsteuerbar, bist du im Normalfall nicht direkt in die Redispatch-Datenprozesse eingebunden. Prüfe deine konkrete kW-Zahl und ob Bayernwerk dich als steuerbare Ressource führt – im Zweifel gibt der Netzanschlussvertrag bzw. Bayernwerk Netz Auskunft.

Redispatch 2.0 läuft datengetrieben. Du (oder ein von dir beauftragter Dienstleister) musst Stammdaten, geplante Erzeugung/Verfügbarkeit und Nichtbeanspruchbarkeiten melden – üblicherweise über die Rollen Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) und die Branchenplattform Connect+. Viele Betreiber lagern das an ihren Direktvermarkter oder einen Dienstleister aus. Wichtig: Ohne saubere Datenmeldung kann die Abrechnung deiner Entschädigung stocken.

Bei einem Engpass wählt Bayernwerk eines von zwei Modellen. Im Duldungsfall regelt der Netzbetreiber deine Anlage selbst über die vorhandene Fernwirktechnik ab – du musst das nur zulassen. Im Aufforderungsfall bekommst du die Anweisung und setzt die Reduzierung selbst um. In beiden Fällen ist die Abregelung zeitlich begrenzt auf die Dauer des Engpasses; danach läuft die Anlage wieder normal.

Wirst du abgeregelt, hast du Anspruch auf Ausgleich. Der finanzielle Ausgleich ersetzt dir den entgangenen Erlös (inkl. z. B. entgangener Marktprämie), der bilanzielle Ausgleich stellt deinen Bilanzkreis so, als wäre die Energie geliefert worden. Für die Höhe gibt es zwei Wege – die spitze (Ist-genaue) und die pauschale Abrechnung. Prüfe deine Redispatch-Abrechnungen darauf, ob die abgeregelte Arbeit korrekt erfasst und vergütet wurde.
1) Kläre deine Leistungsklasse und ob Bayernwerk dich als steuerbare Ressource führt. 2) Lege fest, wer EIV/BTR-Rolle übernimmt – du selbst, dein Direktvermarkter oder ein Dienstleister. 3) Sorge dafür, dass Stamm- und Plandaten aktuell und vollständig gemeldet sind. 4) Gleiche gemeldete Abregelungen mit deinen Lastgang-/Zählerdaten ab, damit die Entschädigung stimmt. So bleibt Redispatch 2.0 für dich ein kalkulierbarer Prozess statt einer Blackbox.
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