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Wie hoch ist die Solarvergütung 2026?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Wie hoch ist die Solarvergütung 2026?
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)

Die ehrliche Antwort: Es gibt keinen einzelnen Wert, den man dir nennen könnte — dein Satz hängt am Inbetriebnahme-Datum, an der Anlagengröße und daran, ob du voll einspeist oder nur den Überschuss. Hier bekommst du in zwei Abschnitten die Größenordnung, den Weg zur exakten Zahl und danach die Abzüge, die 2026 auf der Gutschrift landen.

Die kurze Antwort: Größenordnung und was sie bestimmt

Deine Vergütung steht mit dem Tag der Inbetriebnahme fest und gilt dann für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre — sie ändert sich danach nicht mehr. Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich um 1 Prozent, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August (so seit dem Solarpaket I). In der Größenordnung heißt das für Überschusseinspeisung: eine Kleinanlage bis 10 kWp liegt knapp unter 8 ct/kWh, der Anteil über 40 kWp nur noch bei rund 5 bis 6 ct/kWh. Volleinspeisung (keine Eigennutzung, separater Zählpunkt) wird deutlich höher vergütet, bis 10 kWp etwa im Bereich 12 bis 13 ct/kWh. Wenn du 2026 in Betrieb gehst: die exakten Cent-Werte nimm aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zum jeweiligen Stichtag — die ist die einzige verbindliche Quelle, alles andere im Netz ist abgeschrieben und oft veraltet.

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In drei Schritten zu deiner exakten Zahl

Erstens: Inbetriebnahme-Datum aus der Inbetriebsetzungsbestätigung des Netzbetreibers ziehen — nicht das Kaufdatum, nicht das Datum der MaStR-Registrierung. Zweitens: Halbjahres-Satz der Bundesnetzagentur zu genau diesem Datum nachschlagen, getrennt für Überschuss- und Volleinspeisung. Drittens: bei Anlagen über der Größenschwelle den Mischsatz bilden. Das ist der häufigste Denkfehler — überschreitest du 10 kWp, fällt nicht die ganze Anlage in die niedrigere Stufe. Die ersten 10 kWp werden mit dem hohen Satz vergütet, nur der Teil darüber mit dem niedrigeren; anteilig gemittelt ergibt das deinen effektiven ct/kWh. Ab 100 kW installierter Leistung greift zusätzlich die Pflicht zur Direktvermarktung: dann bekommst du keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern die Marktprämie — anzulegender Wert minus Monatsmarktwert Solar — plus den Erlös deines Vermarkters.

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Bestandsanlage oder Neuanlage — das ist der entscheidende Schnitt

Läuft deine Anlage schon, ändert 2026 gar nichts an deinem Satz. Die halbjährliche Absenkung trifft ausschließlich Anlagen, die neu ans Netz gehen. Auch die Regeln zu negativen Börsenpreisen greifen nicht rückwirkend: der Wegfall der Vergütung in Stunden mit negativem Spot-Preis nach § 51 EEG gilt für Anlagen ab Inbetriebnahme 25. Februar 2025. Als Ausgleich verlängern diese Stunden den Förderzeitraum am Ende (§ 51a) — du verlierst sie also nicht komplett, sondern bekommst sie hinten drangehängt. Wer eine Bestandsanlage erweitert, sollte vorher rechnen: eine Erweiterung kann als eigene Anlage mit eigenem, aktuellem Satz gelten oder mit der Bestandsanlage verklammert werden. Das entscheidet über mehrere Cent je kWh und gehört vorab mit dem Netzbetreiber geklärt.

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Was 2026 vom Satz wieder abgeht

Der Cent-Wert ist nicht das, was ankommt. Drei Posten stehen zwischen Satz und Gutschrift. Erstens die Stunden mit negativen Börsenpreisen für Neuanlagen — je nach Jahr und Wetterlage sind das relevante Sonnenstunden im Frühjahr und Sommer. Zweitens die Steuerbarkeits-Anforderung: Neuanlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen nur bis zu 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen — was darüber liegt, wird abgeregelt und gar nicht erst vergütet. Drittens bei Direktvermarktung das Entgelt deines Vermarkters, das direkt vom Erlös abgeht. Ob und wie stark dich das trifft, hängt an deinem Anlagenprofil — pauschale Prozentzahlen dazu sind unseriös, das muss man an deinen echten 15-Minuten-Werten rechnen.

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Wo die Vergütung auf der Abrechnung auftaucht — und wo sie schiefgeht

Deine Einspeisung kommt nicht auf der Stromrechnung, sondern als separate Gutschrift oder Gutschriftanzeige des Netzbetreibers, meist jährlich oder mit monatlichem Abschlag. Darauf stehen: Zählerstände, eingespeiste kWh, der angesetzte ct/kWh-Satz und bei Direktvermarktung der anzulegende Wert plus Marktwert Solar. Genau dort passieren die teuren Fehler. Der Klassiker ist ein falsches Inbetriebnahme-Datum in den Stammdaten des Netzbetreibers — liegt es auch nur einen Tag hinter einem Degressionsstichtag, rechnest du 20 Jahre lang mit dem niedrigeren Satz. Der zweite Klassiker ist der Mischsatz bei Anlagen über 10 kWp, der pauschal mit der niedrigen Stufe gerechnet wird. Dazu kommen die Messkonzept-Fehler: vertauschte Register (1.8.0 Bezug gegen 2.8.0 Einspeisung), bei Wandlermessung ein doppelt angesetzter Wandlerfaktor, und bei Kaskaden- oder Untermessungen ein Eigenverbrauchsanteil, der als Einspeisung oder Bezug doppelt gezählt wird. Bei Anlagen mit BHKW oder Speicher im gleichen Messkonzept kommt der KWK-Zuschlag als weitere Fehlerquelle dazu.

So prüfst du die Gutschrift digital gegen — mit deinen eigenen Rohdaten

Du musst dem Netzbetreiber nicht glauben, du kannst nachrechnen. Fordere deine Lastgangdaten an — 15-Minuten-Werte im MSCONS-Format, auf die hast du Anspruch, wenn ein registrierender Lastgangzähler oder ein intelligentes Messsystem verbaut ist. Dann drei Gegenproben: Erstens die Summe aller Einspeise-Viertelstundenwerte über den Abrechnungszeitraum gegen die abgerechneten kWh — Abweichungen über dem Rundungsrauschen sind ein Befund. Zweitens Zählerstandsdifferenz 2.8.0 (Anfang gegen Ende) gegen dieselbe Lastgangsumme, mit Wandlerfaktor genau einmal angewendet. Drittens, für Neuanlagen mit § 51: deine Einspeise-Viertelstunden gegen die Day-Ahead-Preiszeitreihe der Börse legen und die Stunden mit negativem Preis ausrechnen — dann siehst du, ob der Netzbetreiber die richtige Menge abgezogen hat und ob die Verlängerung des Förderzeitraums korrekt geführt wird. Der Satz aus der Bundesnetzagentur-Liste mal der geprüften kWh-Menge ist deine Sollzahl. Weicht die Gutschrift ab, hast du mit den Rohdaten einen belastbaren Widerspruch statt eines Bauchgefühls.

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