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Fachunternehmererklärung: So findest du die BAFA-Vorlage

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Fachunternehmererklärung: So findest du die BAFA-Vorlage
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)

Die Fachunternehmererklärung ist kein allgemeines Standardformular, sondern hängt am jeweiligen Förderprogramm – du lädst sie direkt beim BAFA im Bereich deines Programms herunter. Hier steht, wo genau du sie findest, wer sie unterschreiben muss und zu welchem Zeitpunkt sie eingereicht wird.

Die kurze Antwort: Wo die Vorlage liegt

Du findest die Vorlage auf bafa.de im Bereich deines Förderprogramms unter „Formulare" bzw. „Publikationen/Downloads" – nicht in einem zentralen Sammelordner. Beispiel Energieeffizienz in der Wirtschaft: bafa.de/eew → das passende Modul auswählen (z. B. Modul 3 für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) → Formulare. Suchst du im Portal, gib „Fachunternehmererklärung" zusammen mit dem Programmnamen ein, sonst landest du bei einer Vorlage aus einem fremden Programm.

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In vier Schritten zur richtigen Datei

1) Klär, aus welchem Programm dein Zuwendungsbescheid stammt – der Programmname steht oben auf dem Bescheid. 2) Ruf auf bafa.de die Seite genau dieses Programms auf. 3) Öffne dort den Reiter „Formulare"/„Downloads" und wähle die Vorlage, die zu deinem Modul bzw. deiner Maßnahme gehört. 4) Prüf vor dem Ausfüllen das Datum bzw. die Versionsangabe im Formular – ältere Downloads aus dem Browser-Verlauf oder aus einer Mail sind der häufigste Grund für Rückfragen.

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Erst prüfen: BAFA oder KfW?

Wenn du nach einer Vorlage für einen Heizungstausch im Gebäudebereich suchst, bist du beim BAFA womöglich falsch: Die Heizungsförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude wird seit 2024 über die KfW abgewickelt, während andere Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Heizung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA bleiben. Für Unternehmensmaßnahmen (EEW, Prozesswärme, Energiemanagement) ist das BAFA zuständig. Maßgeblich ist immer, welche Stelle deinen Bescheid ausgestellt hat – dort gehört die Erklärung hin.

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Was drinsteht und wer unterschreiben darf

Mit der Erklärung bestätigt das ausführende Fachunternehmen, dass die geförderte Maßnahme tatsächlich so ausgeführt wurde wie beantragt und dass die technischen Mindestanforderungen des Programms eingehalten sind. Dazu kommen üblicherweise Angaben zu Anlage, eingebauten Komponenten samt Typ und Leistung sowie das Datum der Fertigstellung. Unterschreiben muss das Fachunternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat – nicht du als Antragsteller. Bist du selbst der ausführende Betrieb und gleichzeitig Antragsteller, prüf die Programmbedingungen: Eigenleistung und Eigenerklärung sind nicht überall zulässig.

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Wann du sie einreichst

Die Fachunternehmererklärung gehört in der Regel nicht zum Antrag, sondern zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme. Typischer Ablauf: Antrag stellen → Zuwendungsbescheid abwarten → umsetzen → Fachunternehmererklärung ausfüllen lassen → Verwendungsnachweis online einreichen, zusammen mit Rechnungen und Zahlungsbelegen. Die konkrete Frist für den Nachweis steht in deinem Bescheid – halte dich an diese Angabe, nicht an allgemeine Faustregeln aus Foren.

Diese Fehler kosten Zeit

Vier Klassiker: falsche Programm-Vorlage (aus einem anderen Modul oder von einem Beratungsportal statt vom BAFA), veraltete Formularversion, fehlende Angaben zu Fabrikat und Leistung der eingebauten Technik, und ein Fertigstellungsdatum, das vor dem Bescheid liegt oder nicht zur Rechnung passt. Leg die ausgefüllte Erklärung als PDF gemeinsam mit Bescheid, Rechnungen und Zahlungsnachweisen in einem Vorgangsordner ab – bei einer Nachprüfung musst du diese Unterlagen vorlegen können.

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Häufige Fragen

Wo finde ich die passende Vorlage für die BAFA Fachunternehmererklärung?

Die Vorlage ist auf bafa.de im Bereich des jeweiligen Förderprogramms unter den Reitern „Formulare“ oder „Publikationen/Downloads“ zu finden. Es ist wichtig, die spezifische Seite des Programms aufzurufen, aus dem der Zuwendungsbescheid stammt, um die korrekte Version für das entsprechende Modul zu erhalten.

Ist die Fachunternehmererklärung bei BAFA-Einzelmaßnahmen Pflicht?

Die Erklärung dient dazu, dass das ausführende Fachunternehmen bestätigt, dass die Maßnahme wie beantragt ausgeführt wurde und die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Sie ist Teil des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Maßnahme.

Wer muss die Fachunternehmererklärung unterschreiben?

Die Erklärung muss vom Fachunternehmen unterschrieben werden, das die Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat. Der Antragsteller darf die Erklärung nicht selbst unterzeichnen, sofern er nicht als ausführender Betrieb gilt (hierfür sind die spezifischen Programmbedingungen zu prüfen).

Wann muss die Fachunternehmererklärung eingereicht werden?

Die Erklärung gehört in der Regel nicht zum Antrag, sondern zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme. Die konkrete Frist für den Nachweis ist im individuellen Zuwendungsbescheid festgelegt.

Welche Informationen müssen in der Fachunternehmererklärung enthalten sein?

Die Erklärung muss Angaben zur Anlage, zu den eingebauten Komponenten (Typ und Leistung) sowie zum Datum der Fertigstellung enthalten. Zudem muss bestätigt werden, dass die technischen Mindestanforderungen des Programms eingehalten wurden.

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