Was ist ein Negativpreis beim Strom?

Ein Negativpreis bedeutet: An der Strombörse fällt der Preis unter null Euro – wer Strom abnimmt, bekommt dafür sogar Geld. Das klingt paradox, hat aber einen einfachen Grund und für PV-Betreiber eine unangenehme Kehrseite.
Ein Negativpreis entsteht am Day-Ahead-Markt der Strombörse (EPEX SPOT), wenn kurzzeitig viel mehr Strom erzeugt als gebraucht wird. Dann muss die Erzeugung bezahlt werden, damit jemand den Überschuss abnimmt. Technisch ist der Preis bis auf ein Minimum von −500 €/MWh (das sind −50 Cent je Kilowattstunde) begrenzt – tiefer geht es an der Börse nicht.

Fast immer in denselben Situationen: viel Sonne und Wind gleichzeitig, meist mittags oder an milden Feiertagen und Wochenenden mit niedrigem Verbrauch. Solar- und Windanlagen speisen dann massiv ein, während konventionelle Kraftwerke nicht schnell genug herunterfahren können. Angebot übersteigt die Nachfrage – und der Preis rutscht unter null.

Nur mit einem dynamischen Stromtarif, der stündlich an den Börsenpreis gekoppelt ist. Selbst dann bekommst du in der Regel kein Geld ausgezahlt: Netzentgelte, Steuern und Umlagen kommen als feste Aufschläge oben drauf, sodass unterm Strich meist ein kleiner positiver Betrag stehen bleibt. Der eigentliche Vorteil: In diesen Stunden ist Verbrauch so günstig wie sonst nie – ideal, um Auto zu laden, Speicher zu füllen oder die Wärmepumpe laufen zu lassen.

Für geförderte Anlagen in der Direktvermarktung ist der Negativpreis ein echtes Risiko: Nach §51 EEG entfällt die Marktprämie (die staatliche Förderung), sobald der Preis über eine bestimmte Dauer am Stück negativ ist. Die Schwelle hängt von Baujahr und Kalenderjahr ab – für ältere große Anlagen wird sie Jahr für Jahr strenger. Für neue Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025 gilt sogar eine 15-Minuten-Regel (§51 Abs. 1a EEG / Solarspitzengesetz, in Kraft seit 25.02.2025).

Als Verbraucher: flexible Lasten (E-Auto, Speicher, Warmwasser) gezielt in die günstigen Stunden legen. Als PV-Betreiber mit Direktvermarktung: einen Batteriespeicher nutzen, um Strom aus den Negativstunden herauszuhalten, oder die Anlage in diesen Fenstern gezielt abregeln – so vermeidest du, dass du für eingespeisten Strom draufzahlst und die Förderung verlierst. Wichtig ist, die für deine Anlage gültige §51-Schwelle genau zu kennen.
Ein Negativpreis am Strommarkt bedeutet, dass der Börsenpreis (Day-Ahead- oder Intraday-Auktion an der EPEX Spot) unter null Euro fällt. Ursache ist ein Überangebot: An sonnigen, windigen Stunden mit geringem Verbrauch speisen Solar- und Windanlagen mehr ein, als das Netz gerade abnehmen kann. Weil sich Strom kaum kurzfristig speichern lässt und das Netz stabil bleiben muss, kippt der Preis ins Minus — wer dann Strom abnimmt, bekommt rechnerisch Geld dafür, wer einspeist, zahlt drauf. In Deutschland treten solche Negativstunden inzwischen regelmäßig auf; nach unserer eigenen ENTSO-E-Auswertung waren es 2026 bis jetzt 423 Stunden, mit einem Tiefstwert von −500 €/MWh.
Konkret solltest du bei negativen Strompreisen deine PV- oder BHKW-Anlage möglichst nicht ins Netz einspeisen. Der Grund: Seit dem Solarspitzengesetz (§51 EEG) bekommst du für Strom, den du in negativen Preisstunden einspeist, keine EEG-Vergütung mehr — die Förderung entfällt für genau diese Stunden. Einspeisen lohnt sich dann also nicht, es kann dich im Zweifel sogar Geld kosten. Sinnvoll ist stattdessen: Eigenverbrauch hochfahren (z. B. Speicher laden, Wärmepumpe oder Warmwasser betreiben) oder den Wechselrichter in diesen Stunden gezielt abregeln. Ein Batteriespeicher, der über die Börsenpreise gesteuert wird, lädt genau in solchen Minus-Phasen günstig auf und macht die Negativpreise vom Nachteil zum Vorteil.
Negative Strompreise sind Börsenpreise unter null Euro: An der Strombörse (EPEX Spot, Day-Ahead- und Intraday-Handel) kostet die Kilowattstunde in einer einzelnen Stunde oder Viertelstunde nicht Geld, sondern bringt welches. Wer in diesem Zeitfenster Strom abnimmt, bekommt eine Zahlung dafür; wer einspeist, zahlt drauf. Entstehen kann das nur, weil Angebot und Nachfrage im Stromnetz sekundengenau zusammenpassen müssen: Trifft viel Wind- und PV-Erzeugung auf schwache Last — Feiertag, Wochenende, milder Sonntagmittag — und laufen gleichzeitig Anlagen weiter, die sich nicht ohne Weiteres abschalten lassen (An- und Abfahrkosten thermischer Kraftwerke, Wärmelieferpflicht bei KWK, Förderbedingungen), dann ist es für diese Erzeuger günstiger, für die Abnahme zu bezahlen, als vom Netz zu gehen. Der Preis rutscht so weit ins Minus, bis genug Erzeugung aufgibt oder genug Last zuschaltet. In Deutschland zählt unsere eigene ENTSO-E-Auswertung für 2026 bis jetzt 455 Negativstunden, der tiefste Wert lag bei −500 €/MWh.
Konkret heißt das: Es ist ein Börsenpreis, nicht dein Endkundenpreis. Ob er bei dir ankommt, hängt allein am Vertrag. Als Verbraucher merkst du negative Stunden nur, wenn dein Tarif stundenscharf am Spotmarkt hängt — also bei einem dynamischen Tarif nach §41a EnWG (dafür brauchst du ein intelligentes Messsystem) oder bei Spot-Indexierung im Gewerbevertrag. Bei einem Festpreisvertrag ändert sich nichts, und selbst im dynamischen Tarif wird deine Rechnung in einer Negativstunde selten negativ: Netzentgelte, Messstellenentgelt, Steuern, Abgaben und Umlagen bleiben und laufen weiter, negativ ist nur der Energieanteil. Auf der Erzeugerseite wirkt es umgekehrt: Wer eine Anlage in der Direktvermarktung betreibt, verliert nach §51 EEG in Stunden mit negativem Day-Ahead-Preis die Marktprämie — ab wann genau, hängt vom Inbetriebnahmejahr ab (bei älteren Anlagen erst nach mehreren zusammenhängenden Negativstunden, bei neueren ab der ersten). Prüfe deshalb zwei Dinge in deinen Unterlagen: die Preisbildung in deinem Liefervertrag und, falls du einspeist, das Inbetriebnahmedatum samt Vergütungsregel — daraus ergibt sich, ob negative Strompreise für dich eine Nachricht oder eine Rechnungsposition sind.
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