Wie hoch ist die Einspeisung deiner PV-Anlage 2026?

Die Frage hat zwei Antworten, je nachdem, ob du die Strommenge oder die Vergütung meinst: Als Menge speist eine typische Anlage in Deutschland rund 950 bis 1.100 kWh je kWp und Jahr ein, abzüglich dessen, was du selbst verbrauchst. Als Vergütung hängt die Höhe nicht am Kalenderjahr 2026, sondern am Tag deiner Inbetriebnahme – wir zeigen dir beides Schritt für Schritt.
"Wie hoch ist die Einspeisung" meint entweder Kilowattstunden oder Cent. Die Menge: In Deutschland liefert eine PV-Anlage je nach Standort, Dachneigung und Ausrichtung grob 950 bis 1.100 kWh pro installiertem kWp und Jahr. Davon geht ab, was du selbst verbrauchst – nur der Rest ist Einspeisung. Die Vergütung: Das ist ein fester Cent-Satz je eingespeister kWh, der sich nach deinem Inbetriebnahmedatum richtet und danach 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr unverändert bleibt. Beide Zahlen zusammen ergeben deinen Jahreserlös.

Rechne: installierte Leistung in kWp × Ertragswert × (1 − Eigenverbrauchsanteil). Beispiel für eine 30-kWp-Anlage mit vorsichtigen 950 kWh/kWp: 30 × 950 = 28.500 kWh Jahresertrag. Bei 25 Prozent Eigenverbrauch bleiben 21.375 kWh Einspeisung. Ohne Speicher und ohne Wärmepumpe liegt der Eigenverbrauch bei reinen Gewerbedächern oft niedriger, im Haushalt mit Speicher deutlich höher – dieser eine Faktor verschiebt dein Ergebnis stärker als jede Ertragsprognose. Nimm für die erste Rechnung lieber den unteren Ertragswert; nach oben freuen ist besser als nach unten korrigieren.

Erstens der Zähler: Das Register mit der Kennziffer 2.8.0 zählt die Lieferung ins Netz, also genau deine Einspeisung. 1.8.0 ist der Bezug – nicht verwechseln. Zweitens das Wechselrichter-Portal: Es zeigt die Erzeugung, nicht die Einspeisung; die Differenz ist dein Eigenverbrauch. Drittens die Jahresabrechnung deines Netzbetreibers oder Direktvermarkters: Dort stehen die abgerechneten kWh und der tatsächlich angesetzte Satz. Weichen Zähler und Abrechnung ab, gilt der Zähler als Beleg – frag mit dem Ableseprotokoll nach.

Der Cent-Satz wird beim Anschluss festgeschrieben, nicht jedes Jahr neu gesetzt. Läuft deine Anlage seit 2019, bekommst du 2026 weiter den Satz von 2019. Nur wer 2026 neu in Betrieb geht, bekommt den dann aktuellen Satz – und der sinkt für Neuanlagen halbjährlich in kleinen Schritten. Die Höhe hängt zusätzlich an der Anlagengröße (gestaffelt) und daran, ob du Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung gewählt hast. Deinen verbindlichen Satz findest du in deinem Einspeise- bzw. Anschlussbescheid und in der laufend aktualisierten Vergütungsübersicht der Bundesnetzagentur – bitte dort nachsehen statt Werte aus Foren zu übernehmen.

Eingespeiste kWh und vergütete kWh sind nicht dasselbe. Nach §51 EEG (Solarspitzengesetz) gibt es bei negativem Day-Ahead-Preis 0 Euro EEG-Vergütung. Für Neuanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 25.02.2025 greift das ab der ersten Viertelstunde; ältere Anlagen sind nach ihrem Inbetriebnahmejahr gestaffelt. Entschädigung gibt es dafür nicht – die Anlage darf einspeisen, bekommt für diese Stunden aber kein Geld. Im Gegenzug verlängert §51a die Förderdauer um die betroffenen Zeiträume. Für deine Erlösrechnung heißt das: Ziehe die Nullvergütungs-Stunden von der abgerechneten Menge ab, sonst rechnest du dich reich.
Unabhängig vom Geld begrenzt §9 EEG, wie viel du überhaupt einspeisen darfst: Neuanlagen, die noch kein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung haben, dürfen nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz geben – diese Regel hat die frühere 70-Prozent-Regel abgelöst. Was oberhalb anfällt, wird abgeregelt und taucht in deinen kWh nie auf. Prüf deshalb im Anschlussbescheid, welche Begrenzung für dich eingetragen ist, und ob der Messstellenbetreiber das Messsystem schon eingebaut hat. Ist beides erledigt, fällt die Kappung weg – oft die günstigste Ertragssteigerung überhaupt.
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