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Blindleistung ohne Wirkleistung: wer gibt sie frei?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Blindleistung ohne Wirkleistung: wer gibt sie frei?
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)

Blindleistung bei null Wirkleistung ist technisch möglich — aber sie wird nicht von einer Stelle freigegeben, sondern von dreien nacheinander: Gerät, Netzbetreiber, Betreiber. Fehlt eines der drei Häkchen, bleibt Q aus, egal wie gut die anderen beiden stehen.

Die kurze Antwort: drei Häkchen, alle drei müssen stehen

(1) Das Gerät: Dein Wechselrichter muss Blindleistung bei P=0 überhaupt führen — im Datenblatt heißt das meist „Q at Night" oder STATCOM-Betrieb. Kann er es nicht, hilft keine Erlaubnis der Welt. (2) Der Netzbetreiber: Er gibt Verfahren, Sollwert und Zeitfenster über Anschlusszusage und TAB vor; die Netzparameter im Gerät sind meist passwortgeschützt und werden vom Errichter oder VNB gesetzt. (3) Du als Anlagenbetreiber (oder dein Direktvermarkter): Du darfst nur innerhalb des freigegebenen Rahmens fernsteuern. Kein Häkchen lässt sich durch die anderen beiden ersetzen. Und: Freigabe ist kein Schalter, sondern ein Parametersatz — jemand muss ihn schreiben.

Blindleistung ohne Wirkleistung: wer gibt sie frei?
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Warum es überhaupt geht — und was dabei fließt

Der Wechselrichter stellt die Phasenlage seines Ausgangsstroms selbst ein. Dafür braucht er keine Energie von der DC-Seite, also auch keine Sonne und keinen geladenen Speicher. Bei P=0 gilt S²=P²+Q² → S=Q, und cos φ=0. Rechne den Strom ruhig nach, I=Q/(√3·U): 3 kvar an 400 V ≈ 4,3 A, 5 kvar ≈ 7,2 A, 8 kvar ≈ 11,5 A, 10 kvar ≈ 14,4 A, 12 kvar ≈ 17,3 A. Das ist echter Strom mit echter Wärme in Kabel, Wandler und Trafo. Die Elektronik selbst zieht dabei etwas Wirkleistung aus dem Netz — du siehst nachts also einen kleinen kWh-Bezug statt Einspeisung.

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Wo die Freigabe schriftlich steht

Such in der Anschlusszusage bzw. im Netzanschlussvertrag nach vier Angaben: dem Verfahren (cos φ fest, cos φ(P), Q(U) oder Q fest), dem Stellbereich, dem Zeitfenster — und vor allem einer ausdrücklichen Aussage zum Betrieb bei P=0 bzw. zum Nachtbetrieb. Steht dort nichts zu P=0, ist die Freigabe nicht erteilt, auch wenn das Gerät es könnte. Die technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4105 (Niederspannung) und VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) bilden den Rahmen; die konkrete Vorgabe für deine Anlage kommt immer vom Netzbetreiber, nicht aus der Norm.

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Der Prüfweg in vier Schritten

1. Datenblatt des Wechselrichters: Gibt es ein P/Q-Diagramm, und reicht es bis P=0? 2. Anschlusszusage/TAB: Welches Verfahren, welcher Sollwert, gilt er nachts? 3. Wechselrichter-Menü und Logfile: Welcher Parametersatz ist tatsächlich aktiv, seit wann, wer hat ihn geschrieben? 4. Schriftliche Anfrage beim Netzbetreiber mit konkretem Sollwert — nicht „dürfen wir Blindleistung fahren", sondern „dürfen wir nachts Q = x kvar untererregt stellen". So bekommst du eine Antwort, auf die du dich später berufen kannst.

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Der häufigere Fall: kvarh, die niemand freigegeben hat

Wenn im Zähler nachts kvarh auflaufen, obwohl niemand etwas freigegeben hat, ist das meistens keine gewollte Blindleistung, sondern der LCL-/EMV-Filter am Wechselrichterausgang. Er bleibt am Netz und wirkt kapazitiv, auch wenn die PV aus ist. Selbsttest: Wächst der kvarh-Stand pro Stunde gleichmäßig, spricht das für den Filter; schwankt er mit Netzspannung oder Uhrzeit, steckt ein Sollwert dahinter. Der Unterschied entscheidet, ob du am Gerät suchst oder in der Vorgabe.

Und wird das bezahlt?

Blindleistung im geforderten Umfang wird üblicherweise nicht gesondert vergütet — sie gehört zum Anschluss dazu. Alles, was darüber hinausgeht, ist Vertragsfrage und steht nicht in einer Norm, sondern in deinem Netzanschluss- oder Einspeisevertrag bzw. in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Netzbetreiber. Bevor du auf eine Erlösquelle hoffst: erst Freigabe klären, dann Vergütung schriftlich nachfragen. Umgekehrt kostet ungewollte Blindleistung dich unter Umständen Geld, wenn dein Vertrag kvarh abrechnet.

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