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Redispatch 2.0 einfach erklärt

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Redispatch 2.0 einfach erklärt
Technik & Blindleistung — Stromfee (KI-Bild)

Redispatch 2.0 ist die Regel, nach der Netzbetreiber Stromerzeuger gezielt hoch- oder herunterfahren, damit das Netz nicht überlastet wird. Hier erfährst du in einfachen Worten, was das ist, wen es betrifft und was du dafür entschädigt bekommst.

Was ist Redispatch 2.0?

Redispatch heißt: Der Netzbetreiber greift in die Fahrweise von Kraftwerken und Anlagen ein, um einen Netzengpass zu vermeiden. Vor dem Engpass wird eine Anlage gedrosselt, hinter dem Engpass eine andere hochgefahren – die Gesamt-Stromerzeugung bleibt gleich, nur die Verteilung ändert sich. Die '2.0' bezeichnet die seit 1. Oktober 2021 geltende Erweiterung: Jetzt werden auch viele kleinere Erneuerbaren- und KWK-Anlagen ins Engpassmanagement einbezogen, nicht mehr nur große konventionelle Kraftwerke.

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Bin ich als Anlagenbetreiber betroffen?

Grundsätzlich fallen Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung unter Redispatch 2.0 – ebenso Anlagen, die vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Kleinere Anlagen sind in der Regel nicht direkt betroffen. Bist du dabei, musst du (bzw. dein Direktvermarkter oder Dienstleister) dem Netzbetreiber Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten liefern, damit er deine Anlage bei Bedarf abregeln und korrekt abrechnen kann.

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Was passiert bei einem Abruf – Schritt für Schritt

1) Der Netzbetreiber erkennt einen drohenden Engpass. 2) Er fordert eine Wirkleistungsreduzierung deiner Anlage an (Abregelung). 3) Deine Anlage speist weniger oder nichts ein. 4) Der Ausgleich läuft zweistufig: bilanziell (die fehlende Energie wird deinem Bilanzkreis wieder gutgeschrieben, damit kein Fahrplan-Fehlbetrag entsteht) und finanziell (du wirst für den entgangenen Erlös entschädigt). Ziel ist, dass du wirtschaftlich möglichst so stehst, als hättest du normal eingespeist.

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Wie wird meine Entschädigung berechnet?

Bei Direktvermarktung erstattet der Netzbetreiber den entgangenen Vermarktungserlös. In der Praxis wird dafür häufig ein Mischpreis angesetzt: rund 72,5 % aus dem Intraday-Preis (ID1) plus 27,5 % aus dem reBAP (regelzonenübergreifender Ausgleichsenergiepreis). Wichtig: Manche Direktvermarkter reichen nur diesen Mischpreis durch, statt den mit dir vereinbarten Marktwert – dokumentiert sind dadurch Einbußen von über 40 %. Prüfe deinen Vertrag deshalb genau auf die Klausel zur Redispatch-2.0-Erstattung.

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Wie schütze ich mich vor Erlösverlusten?

Schau in deinen Direktvermarktungsvertrag: Wird die Redispatch-Entschädigung transparent auf Basis deines vereinbarten Marktwerts oder deiner echten 15-Minuten-Spotmarkterlöse abgerechnet – oder nur der Mischpreis weitergegeben? Kläre außerdem, wer das Prognoserisiko trägt und ob eine Entschädigung auch bei rein wirtschaftlicher (nicht netzbedingter) Abregelung greift. Wer die Abrufe und Abrechnungen sauber gegenprüft, holt sich unberechtigt einbehaltene Erlöse zurück.

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Redispatch einfach erklärt: Was bedeutet das genau?

Redispatch ist das Eingreifen des Netzbetreibers, wenn eine Stromleitung überlastet zu werden droht. Vereinfacht gesagt: Wird an einer Stelle im Netz mehr Strom transportiert, als die Leitung verträgt, verschiebt der Netzbetreiber die Einspeisung. Konkret läuft das in drei Schritten ab: 1. Vor dem Engpass fährt er Kraftwerke oder Anlagen herunter (er drosselt sie). 2. Hinter dem Engpass fährt er andere Anlagen im gleichen Umfang hoch. 3. In Summe bleibt genauso viel Strom im Netz wie vorher – nur der Transportweg ändert sich, damit die überlastete Leitung entlastet wird. Es geht also nicht darum, weniger Strom zu erzeugen, sondern darum, den Fluss so umzuleiten, dass keine Leitung überlastet wird und das Netz stabil bleibt.

Betrifft dich Redispatch als Anlagenbetreiber? Ja – aber nur ab einer bestimmten Größe. Mit „Redispatch 2.0" (§13a EnWG) wurde die Pflicht auf Erzeugungsanlagen ab 100 kW ausgeweitet, also auch auf viele PV-, Wind- und BHKW-Anlagen, nicht mehr nur auf große Kraftwerke. Praktisch heißt das: Der Netzbetreiber darf deine Anlage bei einem Engpass gezielt herunterregeln (abregeln) und muss dir die entgangene Einspeisung finanziell ausgleichen. Dafür musst du dem Netzbetreiber Stamm- und Planungsdaten liefern und dich für eines der beiden Abrechnungsmodelle (Planwert- oder Prognosemodell) organisieren. Liegt deine Anlage unter 100 kW, bist du von der aktiven Redispatch-Pflicht nicht betroffen – dann bleibt es beim einfachen Einspeisemanagement über die 70-%- bzw. §9-EEG-Regeln.

Redispatch einfach erklärt: Strom wird nicht abgeschaltet, sondern verschoben

Redispatch heißt: Der Netzbetreiber verschiebt Erzeugung von einem Ort an einen anderen, weil die Leitung dazwischen zu eng ist. Stell dir zwei Kraftwerke und einen Engpass in der Mitte vor. Vor dem Engpass wird zu viel eingespeist, dahinter fehlt Strom — die Leitung dazwischen kann die Menge nicht transportieren. Also bekommt die Anlage vor dem Engpass die Anweisung, ihre Leistung zu drosseln, und eine Anlage hinter dem Engpass fährt im gleichen Maß hoch. In Summe wird genauso viel Strom erzeugt wie vorher, er kommt nur aus einer anderen Richtung. Genau das ist der Unterschied zur reinen Abregelung: Beim Redispatch geht es nicht darum, dass insgesamt zu viel Strom im Netz ist, sondern darum, dass er am falschen Ort steht. Rechtsgrundlage ist § 13a EnWG.

Für dich als Anlagenbetreiber läuft das in festen Schritten ab. Erstens: Der Netzbetreiber rechnet im Voraus durch, wo im Netz ein Engpass droht. Zweitens: Er sucht die Anlagen heraus, mit denen sich dieser Engpass entlasten lässt — dafür braucht er Stammdaten, Prognosen und Ist-Werte deiner Anlage. Drittens: Er schickt eine Anweisung, entweder als Steuersignal an deine Fernsteuereinrichtung oder als Fahrplanvorgabe an den, der deine Anlage bewirtschaftet. Viertens: Deine Anlage fährt die Leistung zurück. Fünftens — und das ist der Punkt, der oft untergeht: Der Eingriff wird dir ausgeglichen, finanziell für die entgangene Erzeugung und bilanziell für die fehlende Menge in deinem Bilanzkreis. Du bleibst auf dem Ausfall also nicht sitzen, musst den Ausgleich aber prüfen können. Seit Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021 gilt dieses Verfahren auch für EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie für kleinere Anlagen, die vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind.

Dazu von Stromfee
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